Rahmenbedingungen
Kosten der klinisch-psychologischen Behandlung
Die Kosten je Sitzung belaufen sich auf € 95,- (Stand 1.9.2024) sind direkt zu bezahlen und werden gemäß Gesundheitsreformmaßnahmen-Finanzierungsgesetz – GesRefFinG, BGBl. I Nr. 152/2023 bei speziellen Rahmenbedingungen durch einen Zuschuss seitens der Sozialversicherungsträger unterstützt.
§ 135 ASVG (1) im Wortlaut:
Ärztliche Hilfe
§ 135. (1) Die ärztliche Hilfe wird durch Vertragsärztinnen/Vertragsärzte, durch VertragsGruppenpraxen, Wahlärztinnen/Wahlärzte, Wahl-Gruppenpraxen sowie in eigenen Einrichtungen oder Vertragseinrichtungen der Versicherungsträger gewährt.
Im Rahmen der Krankenbehandlung (§ 133 Abs. 2) ist der ärztlichen Hilfe gleichgestellt:
1. eine auf Grund ärztlicher Verschreibung erforderliche
a) physiotherapeutische,
b) logopädisch-phoniatrisch-audiologische oder
c) ergotherapeutische Behandlung durch Personen, die gemäß § 7 des Bundesgesetzes über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste, BGBl. Nr. 460/1992, zur freiberuflichen Ausübung des physiotherapeutischen Dienstes, des logopädisch-phoniatrisch-audiologischen Dienstes bzw. des ergotherapeutischen Dienstes berechtigt sind;
2. eine
a) auf Grund ärztlicher Verschreibung oder psychotherapeutischer Zuweisung erforderliche diagnostische Leistung oder
b) klinisch-psychologische Behandlung, wenn nachweislich vor oder nach der ersten, jedenfalls vor der zweiten klinisch-psychologischen Behandlung innerhalb desselben Abrechnungszeitraumes eine ärztliche Untersuchung (§ 2 Abs. 2 Z 1 des Ärztegesetzes 1998) stattgefunden hat, durch einen Klinischen Psychologen oder eine Klinische Psychologin nach § 25 Abs. 1 des Psychologengesetzes 2013, BGBl. Nr. 182/2013 (Anm.: richtig: BGBl. I Nr. 182/2013);
Ergänzend erlaube ich mir anzuführen, dass ich selbstverständlich in der Liste der Klinischen PsychologInnen gem. § 25 Abs. 1 des Psychologengesetzes 2013, BGBl. I Nr. 182/2013 eingetragen bin.
Dauer der klinisch-psychologischen Behandlung
Nach dem eingehenden Kennenlerngespräch, der Erhebung der Lebensgeschichte sowie allenfalls einer testpsychologischen Untersuchung wird eine erste Einschätzung der Behandlungsdauer vorgenommen und der Klientin/dem Klienten mitgeteilt. Anfangs finden die Sitzungen günstigerweise einmal in der Woche statt; wenn bereits eine erste Besserung im Sinne des Auftrages der Klientin/des Klienten eingetreten ist, dehnen sich die Intervalle aus. Das Ende der Behandlung wird gemeinsam vereinbart (selbstverständlich kann die Klientin/der Klientin die Behandlung jederzeit verlassen; ich behalte mir lediglich eine Empfehlung für die Vorgangsweise vor).
Die Einnahme von Psychopharmaka
Medikamente sind eine sehr sinnvolle Maßnahme, um die Spirale von negativen Gedankengängen, Ängsten oder anderen Beschwerden zu unterbrechen. Diese Medikamente verordnet im Regelfall die Fachärztin/der Facharzt für Psychiatrie oder auch die Allgemeinmedizinerin/der Allgemeinmedizinier. Diese Medikamente sind jedoch nicht in der Lage, die Lebenssituation oder eigene Verhaltensmuster zu verändern, die letztlich unter „krankmachende Bedingungen“ eingeordnet werden können. Um Strategien, Methoden und Techniken zu lernen, die auch langfristig eine positive Veränderung bewirken (über die Tabletteneinnahme hinaus) ist die klinisch-psychologische Behandlung angezeigt.