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Meine Arbeit

Die Erkenntnis, dass Körper, Geist und Seele in Wechselwirkung stehen, ist sehr alt. Allerdings kann dieser Ansatz in der Behandlung von gesundheitlichen Störungen aufgrund unseres Gesundheitssystems nur wenig Praxis finden. Nachdem ich selbst diesen Umstand immer bedauert habe, versuche ich, in meiner Arbeit diesen ganzheitlichen Gedanken sehr stark in das Behandlungskonzept mit einfließen zu lassen.

Dabei kommt mir aus meiner Zweitausbildung als Heilmasseurin viel Wissen und manche Technik zugute. Wo die Psychologie ihre Grenzen hat, versuche ich in Vereinbarung mit meinen KlientInnen die KollegInnen aus anderen gesundheitlichen Fachrichtungen zur Behandlung hinzuzuziehen (ÄrztInnen aus dem Fachbereich Psychiatrie und/oder Neurologie oder anderen Fachbereichen, AllgemeinmedizinerInnen, PhysiotherapeutInnen, ÄrztInnen, die mit traditioneller chinesischer Medizin und/oder Homöopathie arbeiten). Die Erfahrung zeigt, dass bei angezeigter Indikation die Zusammenarbeit mit Alternativrichtungen, wie etwa Bioresonanz gute Erfolge haben kann.
 
In jedem Fall gilt als Grundlage für die klinisch-psychologische Arbeit das Psychologengesetz 2013, BGBl. I Nr. 182/2013. Demnach gehört die Klinische Psychologie und Gesundheitspsychologie zu den Gesundheitsberufen und ist den Rechten und Pflichten, die aus diesem Gesetz hervorgehen, sowie den damit einhergehenden Richtlinien unterworfen. Eine sehr genaue Darstellung des Berufsbildes der Klinischen Psychologie und Gesundheitspsychologie findet man auf der Internetplattform des für Gesundheit (www.sozialministerium.at).